Das unabhängige Nachschlagewerk zur elektronischen Rechnung

E-Rech·nung, die

⟨Substantiv, feminin⟩ · Abkürzung für: elektronische Rechnung

Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und sich elektronisch verarbeiten lässt (§ 14 Abs. 1 UStG). Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes deutsche Unternehmen sie empfangen können.

Die Pflicht ist da — die Verwirrung auch. E-Rechnungen.org erklärt Fristen und Formate in klarem Deutsch und macht Ihre erste E-Rechnung sofort lesbar: kostenlos, ohne Anmeldung, direkt im Browser.

§ 1Das Werkzeug

Ihre E-Rechnung, lesbar gemacht.

Legen Sie eine XRechnung oder ZUGFeRD-XML hier ab. Sie erhalten sofort eine geordnete, druckbare Ansicht — die Datei bleibt dabei auf Ihrem Rechner.

E-Rechnung hierher ziehen oder Datei auswählen

XRechnung & ZUGFeRD/Factur-X (XML) · kostenlos · ohne Anmeldung · Ihre Datei verlässt Ihren Browser nicht

XML-Datei auswählen

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Kein Upload
Die Verarbeitung geschieht vollständig in Ihrem Browser. Ihre Rechnungsdaten verlassen Ihren Rechner nicht.
Alle Pflichtformate
XRechnung (UBL & CII), ZUGFeRD- und Factur-X-XML sowie UBL-Gutschriften werden erkannt und aufbereitet.
Druck & PDF
Die Ansicht folgt der amtlichen KoSIT-Visualisierung und lässt sich drucken oder als PDF ablegen.

§ 2Die Pflicht

Drei Stichtage entscheiden.

Die E-Rechnungspflicht kommt stufenweise. Was ab wann für Ihr Unternehmen gilt — auf einen Blick.

01.01.2025
IN KRAFT

Empfangspflicht für alle

Jedes deutsche Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen und archivieren können — auch Kleinunternehmer und Vermieter. Eine E-Mail-Adresse genügt. Lesen können muss man die Datei trotzdem.

01.01.2027
NOCH 6 MONATE

Ausstellungspflicht, Stufe 1

Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen inländische B2B-Rechnungen als E-Rechnung ausstellen. Papier und einfache PDF-Rechnungen sind dann nicht mehr zulässig.

01.01.2028
AB 2028

Ausstellungspflicht für alle

Die Pflicht gilt für sämtliche Unternehmen, unabhängig vom Umsatz. Spätestens jetzt braucht jeder Betrieb einen Weg, E-Rechnungen zu erstellen — nicht nur zu empfangen.

Quellen: Wachstumschancengesetz (BGBl. 2024 I Nr. 108) · § 14 UStG · BMF-Schreiben vom 15.10.2024

§ 3Die Formate

Zwei Standards, ein Gesetz.

Beide Formate erfüllen die europäische Norm EN 16931 — sie unterscheiden sich darin, für wen die Rechnung zuerst gedacht ist: Maschine oder Mensch.

XRechnung, die

Reines XML · Standard der öffentlichen Hand

Ein rein strukturierter Datensatz ohne Bild — von Software gelesen, nicht von Menschen. Pflicht bei Aufträgen der öffentlichen Hand und der verbreitetste Standard im B2B-Verkehr. Zum Lesen braucht es einen Viewer, wie den auf dieser Seite.

ZUGFeRD, das

Hybrid: PDF + eingebettetes XML · kompatibel mit Factur-X

Eine PDF-Rechnung, in der die strukturierten Daten unsichtbar mitreisen: für Menschen lesbar, für Maschinen auswertbar. Ab Profil EN 16931 erfüllt sie die Anforderungen der E-Rechnungspflicht.

§ 4Was als Nächstes kommt

Vom Nachschlagewerk zum Werkzeugkasten.

Wir bauen die einfachste Art, E-Rechnungen zu empfangen, zu erstellen und abzulegen — gedacht für Betriebe ohne IT-Abteilung. Sichern Sie sich Ihren Platz auf der Warteliste.

Für Selbstständige & Selbstbucher

Die eigene Buchhaltung, ohne Umwege

  • E-Rechnungen empfangen, lesen und als PDF ablegen
  • Eigene E-Rechnungen erstellen — gesetzeskonform in Minuten
  • Weiterleitung per E-Mail, Ergebnis kommt umgewandelt zurück

Für Unternehmen & Teams

Anschluss an Prozesse und Steuerberater

  • Unbegrenzte Konvertierungen und Stapelverarbeitung
  • REST-API für die eigene Rechnungs- und Buchungsstrecke
  • Übergabe an Steuerberater und interne Buchhaltung